... HISTORIK / RECHT ...

Rechtsinformation  - DER GEWERBLICHE BUCHHALTER - Buchhalter gemäß § 124 Z 2a GewO 1994

... seit 01. Juli 1999 (Gründung vom Dienstleistungsbüro Martin Haider) ...

... seit 01. August 2006 sind wir "Selbständiger Buchhalter" und Mitglied der Kammer für Wirtschaftstreuhänder (WT-Code: 229746) ...

... und seit 01. Jänner 2007 sind wir auch "Unternehmensberater" und seit 29. August 2007 auch

BILANZBUCHHALTER

Die Einführung des Buchhalterberufes bedeutet einen Vorteil für klein- und mittelständische Unternehmen, weil damit ein verstärktes Angebot an qualifizierten Dienstleistungen im Bereich des Rechnungswesens geschaffen wird.

Die Vorteile einer verstärkten begleitenden Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen liegen vor allem in einem unterjährigem Berichtswesen, wodurch eine schnelle Reaktion auf betriebswirtschaftliche Veränderungen ermöglicht und damit Insolvenzprophylaxe gewährleistet wird. Das potentielle Aufgabenfeld des gewerblichen Buchhalters ist im Bereich der Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsfälle sowie der Lohn- und Gehaltsverrechnung zu sehen, wodurch eine preiswerte Alternative zu den Steuerberatern und Wirtschaftstreuhändern - die für bloße Buchführungstätigkeiten im Regelfall überqualifiziert sind - geschaffen wird.

Überdies hat der Buchhalter das Recht zu Verkauf und zur Vermittlung des Verkaufes von Waren, die er bei Leistungen seines Gewerbes anwendet, unter Voraussetzung, dass der Charakter des Buchhaltergewerbes gewahrt bleibt. So darf z.B. ein Buchhalter im Sinne eines gesamtheitlichen Leistungsangebotes einem Kunden, auch die zur Buchhaltung benötigte Hard- und Software verkaufen, sowie tätigkeitsähnliche Dienstleistungen anbieten was vom Dienstleistungsbüro Martin Haider auch kompetent vorgenommen wird.

EDV-/Bürodienstleistungen, EDV-Hardware, EDV-Software, EDV-Zubehör, u.v.m., ...

   

Vorbei ist die Zeit, wo der Buchhalter nur im Angestelltenverhältnis oder als dienstbarer Geist der hochnoblen Wirtschaftstreuhänder ausgeübt werden durfte. Dies ist nicht nur ein Erfolg der Deregulierung generell, sondern auch ein erster Schritt, um das Buchhaltungsmonopol und die damit verbundene Honorargestaltung einer einzigen Berufsgruppe der Nagelprobe des freien Wettbewerbes auszusetzen. Der gewerbliche Buchhalter ist im Rahmen des Wirtschaftskammergesetzes ein befähigungsgebundenes Gewerbe und gehört zum Fachverband b.z.w. zur Fachgruppe Unternehmensberatung & Datenverarbeitung.

Nach massivem Lobbying seitens der Wirtschaftskammer und gegen die, bis zuletzt, unnachgiebige Haltung der Steuerberater, ist es gelungen:

Der Beruf des Buchhalters gilt ab 1. Juli 1999 als eigenständiges Gewerbe!

Berufsbild des GBH im Format PDF ... BERUFSBILD

  • Das Dienstleistungsbüro Martin Haider wurde auch an diesem Tage als eines der ersten gewerblichen Buchführungsbüros in Österreich angemeldet und hat sich seit diesem Datum einen hervorragenden Namen geschaffen, weit über die Grenzen des Bezirkes Osttirol hinaus!

     

... SICHER GUT BERATEN ...

... Bilanzbuchhalter - Mitglied der Kammer für Wirtschaftstreuhänder (WT-Code: 229746) ...

... Unternehmensberater ...

© & ® - DMH