| ... HISTORIK / RECHT ...
Rechtsinformation -
DER GEWERBLICHE BUCHHALTER - Buchhalter gemäß § 124 Z
2a GewO 1994
... seit 01. Juli 1999 (Gründung vom
Dienstleistungsbüro Martin Haider) ...
... seit 01. August 2006 sind wir "Selbständiger Buchhalter" und Mitglied der Kammer für
Wirtschaftstreuhänder (WT-Code: 229746) ...
... und seit 01. Jänner 2007 sind wir
auch "Unternehmensberater" und seit 29. August 2007 auch
BILANZBUCHHALTER
Die Einführung des Buchhalterberufes
bedeutet einen Vorteil für klein- und mittelständische Unternehmen, weil damit
ein verstärktes Angebot an qualifizierten Dienstleistungen im Bereich des
Rechnungswesens geschaffen wird.
Die Vorteile einer verstärkten begleitenden
Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen liegen vor allem in einem
unterjährigem Berichtswesen, wodurch eine schnelle Reaktion auf
betriebswirtschaftliche Veränderungen ermöglicht und damit Insolvenzprophylaxe
gewährleistet wird. Das potentielle Aufgabenfeld des gewerblichen Buchhalters
ist im Bereich der Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsfälle sowie
der Lohn- und Gehaltsverrechnung zu sehen, wodurch eine preiswerte Alternative
zu den Steuerberatern und Wirtschaftstreuhändern - die für bloße
Buchführungstätigkeiten im Regelfall überqualifiziert sind - geschaffen wird.
Überdies hat der Buchhalter das Recht zu
Verkauf und zur Vermittlung des Verkaufes von Waren, die er bei Leistungen
seines Gewerbes anwendet, unter Voraussetzung, dass der Charakter des
Buchhaltergewerbes gewahrt bleibt. So darf z.B. ein Buchhalter im Sinne eines
gesamtheitlichen Leistungsangebotes einem Kunden, auch die zur Buchhaltung
benötigte Hard- und Software verkaufen, sowie tätigkeitsähnliche
Dienstleistungen anbieten was vom Dienstleistungsbüro Martin Haider auch
kompetent vorgenommen wird.
EDV-/Bürodienstleistungen, EDV-Hardware,
EDV-Software, EDV-Zubehör, u.v.m., ...

Vorbei ist die Zeit, wo der Buchhalter nur im
Angestelltenverhältnis oder als dienstbarer Geist der hochnoblen
Wirtschaftstreuhänder ausgeübt werden durfte. Dies ist nicht nur ein Erfolg
der Deregulierung generell, sondern auch ein erster Schritt, um das
Buchhaltungsmonopol und die damit verbundene Honorargestaltung einer einzigen
Berufsgruppe der Nagelprobe des freien Wettbewerbes auszusetzen. Der gewerbliche
Buchhalter ist im Rahmen des Wirtschaftskammergesetzes ein
befähigungsgebundenes Gewerbe und gehört zum Fachverband b.z.w. zur Fachgruppe
Unternehmensberatung & Datenverarbeitung.
Nach massivem Lobbying seitens der
Wirtschaftskammer und gegen die, bis zuletzt, unnachgiebige Haltung der
Steuerberater, ist es gelungen:
Der Beruf des Buchhalters gilt
ab 1. Juli 1999 als eigenständiges Gewerbe!
Berufsbild des GBH im Format PDF ... 
... SICHER GUT BERATEN ...
... Bilanzbuchhalter -
Mitglied der Kammer für Wirtschaftstreuhänder (WT-Code: 229746) ...
... Unternehmensberater ... |